
Anwaltliche Verschwiegenheit
Ihre Anfrage unterliegt strengem Berufsgeheimnis österreichischer Rechtsanwälte. Alle Informationen zu Ihrem Strafzettel werden streng vertraulich behandelt.
Rechtsanwälte in Österreich
Die rechtliche Prüfung Ihrer Strafverfügung erfolgt direkt durch zugelassene Anwälte vor Ort. Unsere anwaltliche Vertretung und Expertise gilt ausschließlich in Österreich.
Unverbindliche Erstbewertung
Die erste rechtliche Prüfung Ihres Strafzettels ist für Sie unverbindlich. Ein formeller Einspruch und alle weiteren behördlichen Schritte erfolgen nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch.
01
Strafzettel einreichen
Fotografieren Sie Ihren Strafzettel mit dem Smartphone oder laden Sie den Bescheid einfach als PDF oder JPEG hoch. Mit wenigen Klicks leiten Sie das Dokument über unser Formular direkt an unsere Kanzlei weiter.
02
Klarheit in 48h
Unsere Rechtsanwälte prüfen Ihren Bescheid objektiv und detailliert auf dessen Rechtmäßigkeit. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 48 Stunden (an Werktagen) eine erste fachliche Einschätzung per E-Mail.
03
Ihr Einspruch
Macht ein Vorgehen rechtlich Sinn, klären wir im nächsten Schritt die Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung. Sobald die Deckung vorliegt, legen unsere Anwälte fristgerecht das entsprechende Rechtsmittel für Sie ein.

Fristen wahren – Strafzettel rechtzeitig prüfen
Verstreicht die Einspruchsfrist, wird der Bescheid rechtskräftig und die Strafe vollstreckbar. Lassen Sie Ihren Fall unverbindlich von Rechtsanwälten prüfen, solange ein Einspruch noch möglich ist.
Strenge gesetzliche Vorgaben für Behörden
Gut zu wissen: Das österreichische Verwaltungsstrafrecht ist hochkomplex. Ein rechtsgültiges Verfahren ist an strenge gesetzliche Rahmenbedingungen geknüpft – von genauen Fristen über formale Zustellungsvorschriften bis hin zur technischen Dokumentation.
Hierbei handelt es sich nicht um Schlupflöcher, sondern um die Einhaltung Ihrer Rechte. Für juristische Laien ist es oft unmöglich einzuschätzen, ob ein Verfahren in all diesen Nuancen korrekt abgelaufen ist. Genau hier setzen wir an: Wir prüfen Ihren Bescheid strukturiert und sachlich auf die Einhaltung der geltenden rechtlichen Standards. So stellen wir sicher, dass Ihre Rechte im Verfahren vollständig gewahrt bleiben.
Welche Strafzettel können Sie einreichen?
Wir prüfen alle gängigen österreichischen Verkehrsdelikte, Strafverfügungen sowie behördliche Bescheide aus dem Verwaltungsstrafrecht (z. B. für Unternehmer). Auch bei Sonderfällen wie einem drohenden Führerscheinentzug bieten wir eine professionelle Ersteinschätzung.
01
Radar, Ampel & Handy
Diese Alltagsdelikte beruhen auf technischer Messung oder dienstlicher Wahrnehmung. Wir prüfen, ob Eichprotokolle und Beweislage einer rechtlichen Begutachtung standhalten.
02
Anonymverfügung
Diese Schreiben werden oft vollautomatisiert erstellt. Wir sichten das Dokument auf inhaltliche Plausibilität, korrekte Fristsetzung und formelle Zustellungsmängel.
03
Strafverfügung
Hier drohen hohe Geldstrafen oder Vormerkungen. Wir kontrollieren, ob die Dokumentation des Vorfalls lückenlos ist und den rechtlichen Vorgaben entspricht.
04
Organmandat
Der klassische Strafzettel direkt am Auto oder vor Ort. Wir prüfen das vor Ort ausgestellte Dokument auf formelle Mängel und rechtliche Gültigkeit.
05
Lenkererhebung
Die Aufforderung zur Lenkerauskunft unterliegt extrem strengen Formvorschriften. Wir prüfen detailliert, ob alle Angaben und Fristen rechtlich korrekt sind.
06
Gewerbe- & Verwaltungsstrafen
Auch im Unternehmensalltag drohen bei verpassten Fristen Strafverfügungen. Wir prüfen Bescheide der Behörden für Selbstständige auf strenge formelle Gültigkeit.
Ihr Vorteil
Ohne Risiko
Eine Prüfung
birgt kein Risiko.
Eine voreilige
Zahlung schon.

Unser Ziel ist es, Sie in einer stressigen Situation juristisch abzusichern. Wir können zwar vorab nicht versprechen, dass Ihr Bescheid tatsächlich beeinspruchbar ist – aber wir garantieren Ihnen, dass für unsere Ersteinschätzung keine Kosten entstehen.
Durch die unabhängige Prüfung unserer Anwälte erhalten Sie sofortige Klarheit. Ist ein rechtliches Vorgehen sinnvoll, besprechen wir vertrauensvoll die nächsten Schritte und klären vollkommen transparent die Übernahme der Verfahrenskosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung.
Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall unabhängig. Wir garantieren Ihnen: Für diese Ersteinschätzung entstehen keine Kosten. Ist ein Einspruch sinnvoll, klären wir für Sie sofort die Übernahme aller weiteren Kosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung.
Elena W.
"Was mir besonders gefallen hat: Die Erstprüfung war wirklich völlig kostenfrei. Mir wurde ehrlich und transparent dazu geraten, die geringe Strafe einfach zu zahlen, da ein Verfahren keinen Sinn gemacht hätte. Top Service!"
Sabine M.
"Kein mühsamer Termin in einer Kanzlei nötig. Alles lief komplett digital ab. Nach wenigen Stunden hatte ich bereits eine fundierte und für mich verständliche juristische Einschätzung auf dem Tisch."
Michael S.
"Dank der genauen Prüfung durch die Anwälte wurde tatsächlich ein formaler Fehler im Bescheid gefunden. Das hat mir nicht nur eine hohe Geldstrafe, sondern vor allem den drohenden Führerscheinentzug erspart."
Thomas K.
"Super unkompliziert! Einfach Foto vom Strafzettel mit dem Handy hochgeladen. Die Kanzlei hat sogar direkt die Deckung mit meiner Rechtsschutzversicherung geklärt. Ich musste mich um nichts weiter kümmern."
Was unsere Mandanten denken
Häufige Fragen zu Ablauf & Deckung (FAQ)
Hinweis: Die Antworten in diesem FAQ-Bereich dienen ausschließlich der allgemeinen Information über den Ablauf unseres Services. Sie stellen keine verbindliche Rechtsberatung für Ihren individuellen Fall dar.
A1:
Transparenz ist uns wichtig: strafzettel.at ist ein Service der CONIURIS Rechtsanwaltskanzlei. Ihre Anfrage landet bei keinem anonymen Vermittler, sondern wird direkt und vertraulich von unseren zugelassenen Experten für österreichisches Verwaltungs- und Verkehrsrecht geprüft. Sollten Sie Vorab-Fragen zu unseren Leistungen haben, können Sie sich jederzeit an unser Kanzlei-Sekretariat unter office@coniuris.at wenden oder einfach unsere Homepage www.coniuris.at besuchen.
Q1:
Wer steckt hinter strafzettel.at?
A2:
Ja. Wir wissen, dass behördliche Bescheide oft überraschend kommen und rasches Handeln erfordern. Damit Sie sich ohne finanzielles Risiko über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren können, bieten wir die erste juristische Sichtung komplett kostenfrei an. Sie erhalten eine fundierte, ehrliche anwaltliche Meinung zu Ihren Erfolgschancen – ohne versteckte Gebühren.
Q2:
Ist die erste Einschätzung wirklich kostenfrei?
A3:
Sollte unsere Prüfung ergeben, dass ein Einspruch sinnvoll ist, kümmern wir uns im ersten Schritt um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung. Verkehrs- und Verwaltungsstrafsachen (sowohl für Privatpersonen als auch für Firmenfahrzeuge) sind in den meisten Rechtsschutz-Polizzen abgedeckt, sodass die Versicherung in der Regel die gesamten Anwalts- und Verfahrenskosten trägt. Wir übernehmen die komplette Korrespondenz mit der Versicherung für Sie.
Q3:
Wie werden die Kosten gedeckt, wenn es zu einem Einspruch kommt?
A4:
Auch in diesem Fall behalten Sie die volle finanzielle Kontrolle. Wir prüfen bei der Erstprüfung nicht nur die rechtlichen Chancen, sondern auch die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit. Wenn ein anwaltlicher Einspruch für Sie teurer wäre als die Strafe selbst, raten wir Ihnen ehrlich davon ab. Ist ein Einspruch sinnvoll, informieren wir Sie vorab transparent über das zu erwartende Anwaltshonorar. Wir arbeiten nach den gesetzlichen Honorarrichtlinien – es gibt keine bösen Überraschungen, und Sie entscheiden in Ruhe auf Basis klarer Fakten, ob Sie uns beauftragen möchten.
Q4:
Was passiert, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe?
A5:
Nein, das können wir nicht garantieren und wir geben keine unseriösen Erfolgsgarantien. Ein behördlicher Strafzettel beruht erst einmal auf einem faktischen Vergehen und ist damit grundsätzlich rechtens. Es lässt sich nicht pauschal behaupten, dass Ihre Strafe beeinspruchbar ist. Was wir Ihnen bieten: Wir schauen mit einem frischen Paar juristischer Augen auf Ihren Fall und prüfen den Bescheid objektiv. Dabei wägen wir Ihre Risiken ab und sagen Ihnen ehrlich, ob ein Vorgehen juristisch Sinn ergibt – ohne falsche Versprechungen. Denn über eine tatsächliche Aufhebung der Strafe entscheidet letztlich immer die Behörde oder das Gericht, nicht der Anwalt.
Q5:
Garantieren Sie, dass mein Einspruch erfolgreich ist?
A6:
Wir prüfen alle gängigen österreichischen Verkehrsstrafen sowie behördliche Verwaltungsstrafen für Unternehmer (z. B. im Gewerberecht). Dies umfasst Anonymverfügungen, Strafverfügungen, Organmandate sowie Lenkererhebungen. Auch bei komplexeren Sonderfällen wie einem drohenden Führerscheinentzug können Sie eine vertrauliche Ersteinschätzung anfordern.
Q6:
Welche Arten von Strafzetteln kann ich einreichen?
A7:
Da bei Behördenverfahren oft strenge Fristen gelten (meist nur zwei oder vier Wochen), arbeiten wir zügig. Sobald Sie Ihren Strafzettel hochgeladen haben, wird der Fall juristisch gesichtet. Sie erhalten an regulären Werktagen in der Regel innerhalb von 48 Stunden unsere fachliche Ersteinschätzung per E-Mail. Bei besonders knappen Fristen kontaktieren wir Sie zur Sicherheit auch telefonisch. Achten Sie deshalb beim Hochladen auf die korrekte Angabe Ihrer Kontaktdaten – das ermöglicht uns eine schnelle Kommunikation zu Ihren Gunsten.
Q7:
Wie lange dauert die Prüfung meines Bescheids?
A8:
Ja, Ihre Privatsphäre hat höchste Priorität. Im Gegensatz zu vielen reinen Online-Portalen unterliegen wir als Rechtsanwaltskanzlei der strengen gesetzlichen anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Ihre Dokumente und Daten werden ausschließlich für die juristische Prüfung verwendet und nach höchsten österreichischen Datenschutzstandards verarbeitet.
Q8: